BAföG

Mit BAföG kann man sich sein Studium teilweise oder ganz finanzieren. Zwar wirkt der BAföG-Formulardschungel erst einmal abschreckend und vielleicht fragst du dich, ob sich ein Antrag überhaupt lohnt. Doch wenn du dich ein wenig mit dem Thema auseinandersetzt, wirst du schnell die Vorteile des BAföG erkennen! Denn eine gesicherte Finanzierung wird es leichter machen, erfolgreich und sorgenlos zu studieren. 

 

BAföG Digital

Schnell und einfach kannst du deinen BAföG-Antrag mit dem Online-Tool „BAföG-Digital“ stellen, einem Angebot des Bundes. Der Assistent führt dich Schritt für Schritt mit gezielten Fragen durch den Antrag, Nachweise kannst du einfach hochladen. Unkompliziert ist das Hochladen auch über die ergänzende BAföG Digital-App. Auf unserer Seite BAföG-Digital erfährst du mehr.

 

Die Vorteile:

  • Einfach, schnell und sicher
  • Antrag bequem am PC, Tablet oder Smartphone ausfüllen und einreichen
  • Bye, bye Formulardschungel! Einfache Fragen führen durch den Antrag
  • Hilfetexte unterstützen beim Ausfüllen
  • Nachweise direkt hochladen
  • Antrag wird auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft
  • Bearbeitungsprozess unterbrechen und später fortsetzen
  • Datenübernahme für Folgeanträge möglich
  • Bearbeitungsstatus online einsehbar

Was ist Bafög?

Alle sollen die Möglichkeit haben, eine Ausbildung zu absolvieren, die den eigenen Neigungen und Fähigkeiten entspricht, auch wenn die finanziellen Möglichkeiten der Eltern hierzu nicht ausreichen. Daher unterstützt die Bundesrepublik Deutschland Studierende und Auszubildende mit finanziellen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
 

Das ist drin für dich:

  • bis zu 992 Euro im Monat 
  • 50 % als Zuschuss geschenkt
  • 50 % als zinsloses Darlehen
  • maximale Rückzahlung 10.010 Euro
  • Rückzahlung erst 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit

In 5 Schritten zum BAföG

  1. Kurzantrag zur Fristwahrung stellen: Zu den Formularen
  2. BAföG-Antrag ausfüllen (geht auch online unter www.bafoeg-digital.de) 
  3. Nachweise einholen
  4. Alles prüfen
  5. Unterlagen an das Amt für Ausbildungsförderung

BAföG-Reform

Im August 2024 trat das 29. BAföG-Änderungsgesetz in Kraft. Die damit im WS 2024/25 verbundenen Änderungen findest du auf unserer Übersichtsseite.

Häufige Fragen

In der Regel deutsche Studierende, aber auch ausländische Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen erhalten. Förderungsfähig sind Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen, an Hochschulen, Akademien und Kollegien. Das Studierendenwerk ist dabei ausschließlich für die Förderung von Studierenden zuständig.
Du bist internationale*r Student*in? Dann kläre bitte im Amt für Ausbildungsförderung, ob du berechtigt bist, bevor du deinen Antrag stellst.

Sofort nach der Zulassung oder Einschreibung an deiner Hochschule!
Wenn der Antrag bewilligt wird, gibt es BAföG ab dem Monat, in dem die Ausbildung an der Hochschule beginnt, frühestens aber von Beginn des Monats der Antragstellung.

Grundsätzlich kannst du den Antrag zur Fristwahrung zunächst formlos stellen. Bitte benutze dazu den Kurzantrag. Diesen findest du auf unserer Website. Alle Antragsformulare sind unter bafög.de zu finden. Du kannst den BAföG-Antrag außerdem online stellen, mit dem Assistenten „BAföG Digital". Er führt dich mit einfachen Fragen durch den Antrag.

Die Höhe der BAföG-Förderung ist vom Einkommen und Vermögen des*r Auszubildenden sowie vom Einkommen der Eltern / Ehegatte*in / eingetragenen Lebenspartner*in abhängig. Die Höchstbeträge der Förderung sind wie folgt: Wenn du bei deinen Eltern wohnst und unter 25 Jahre alt bist 671 Euro, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und unter 30 Jahre alt bist, kannst du 992 Euro BAföG erhalten. Beide Werte gelten seit dem Wintersemester 2024/25. 

Nachdem alle Unterlagen zu deinem BAföG-Antrag eingegangen sind, rechne mit etwa acht Wochen bis zur Auszahlung der BAföG-Leistungen. In Stoßzeiten zu Semesteranfang kann es länger dauern, deswegen stelle deinen Antrag möglichst frühzeitig!

Ausbildungsförderung wird geleistet, wenn du bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. In Ausnahmefällen, z. B. wenn du Kinder unter 14 Jahren erziehst, kannst du auch später noch gefördert werden.

Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit der Fachrichtung, unabhängig davon, ob du tatsächlich während der gesamten Ausbildungszeit BAföG-Leistungen erhalten hast. Die Förderungshöchstdauer ist auch in deinem Bewilligungsbescheid angegeben. Die Ausbildungsförderung kann über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet werden, falls Verzögerungsgründe nach § 15 Abs. 3 BAföG vorliegen. Hierzu zählen unter anderem schwerwiegende Gründe (z. B. Krankheiten), Pflege von Familienangehörigen, Behinderung, Schwangerschaft oder Erziehung eines Kindes bis zu 14 Jahren.

Ab dem Wintersemester 2024/25 können geförderte Studierende zudem einmalig im Bachelor- oder Masterstudium ein Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus beantragen.

Sofern du bis zum Beginn des fünften Fachsemesters deine Fachrichtung wechselst, bleibt der Förderungsanspruch bei einem „wichtigen Grund“ für den Wechsel bestehen. In den ersten drei Semestern geht der Gesetzgeber meist von einem „wichtigen Grund“ aus, nach Beginn des vierten Fachsemesters musst du den Wechsel begründen. Damit du deinen Förderungsanspruch nicht verlierst, informiere dich am besten vor einem Wechsel bei uns.

In der Regel wird über die Ausbildungsförderung für ein Jahr entschieden. Danach muss ein Weiterförderungsantrag gestellt werden. Wenn dieser spätestens zwei (besser drei) Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums bei uns eingeht und vollständig ist, kann dein BAföG lückenlos weiterbezahlt werden.

Für das Masterstudium ist ein gesonderter Antrag auf BAföG zu stellen. Das gilt auch in einem laufenden Bewilligungszeitraum.

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch erhoben werden. Die Post-Adressen findest du am Ende deines Bescheids und auf unserer Website.

Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet, unabhängig davon ob sie uns über BAföG-Digital oder auf dem Postweg erreichen. Schneller geht es, wenn der Antrag bereits vollständig ist, da dann keine Nachfragen oder Nachforderungen mehr notwendig sind.

Zuständigkeiten

Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerk Stuttgart betreut die Studierenden der folgenden Hochschulen bei der BAföG-Förderung:

  • AKAD Bildungsgesellschaft mbH. Stuttgart University
  • Akademie für darstellende Künste Ludwigsburg
  • Duale Hochschule Stuttgart
  • Europäische Hochschule für Innovation und Perspektive
  • Evangelische Hochschule Ludwigsburg
  • Freie Hochschule der Christengemeinschaft e.V. Stuttgart – Priesterseminar
  • Freie Hochschule Stuttgart – Seminar für Waldorfpädagogik
  • Filmakademie Ludwigsburg
  • Hochschule der Medien Stuttgart
  • Hochschule Esslingen
  • Hochschule für Kommunikation und Gestaltung, Standort Stuttgart
  • Hochschule der öffentlichen Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
  • Hochschule für Technik Stuttgart
  • Macromedia
  • media Akademie – Hochschule Stuttgart (mAHS)
  • Merz Akademie, Private Hochschule für Gestaltung Stuttgart
  • Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
  • Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
  • Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart
  • Universität Stuttgart

Kontakt

BAföG
+49 711 4470-1110 und -1106

Büroadresse

Amt für Ausbildungsförderung
Rosenbergstraße 18
70174 Stuttgart

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