BAföG-Reform

Seit August 2024 gilt das 29. BAföG-Änderungsgesetz. Hier findest du die wichtigsten Änderungen in der Übersicht.

 

Gültigkeit

Die neuen Regelungen gelten mit dem neuen Bewilligungszeitraum. Die meisten Studierenden werden daher ab dem Wintersemester 2024/25 von den Verbesserungen profitieren. Wir empfehlen dabei Erstanträge und Weiterförderungsanträge möglichst frühzeitig zu stellen. Bei bereits laufenden Bewilligungszeiträumen erfolgt die Anpassung im Oktober 2024.

 

Neu: Studienstarthilfe

Der einmalige Zuschuss von 1.000 Euro wird unabhängig vom BAföG beantragt und nicht auf dieses angerechnet.

Ab 2. September 2024 kann die Studienstarthilfe über BAföG Digital beantragt werden. Antragsfrist ist das Ende des zweiten Studienmonats. 

Berechtigt sind Personen, die

  • unter 25 Jahre alt sind, 
  • erstmalig im Wintersemester 2024/25 an einer Hochschule in einem Vollzeitstudiengang immatrikuliert sind
  • und nachweisen, dass sie im Monat vor Studienbeginn eine Sozialleistung empfangen haben. Zum Beispiel:
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag 
    • Bürgergeld
    • Sozialhilfe
    • oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

 

Höchstsatz für BAföG

Der Grundbedarf – also der durchschnittliche Bedarf an Geld für Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten – steigt um 5 Prozent auf 475 Euro im Monat. Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, erhöht sich der Mietzuschlag auf 380 Euro. Der monatliche Höchstsatz steigt in Abhängigkeit von der Wohnsituation bzw. der Kranken- und Pflegeversicherung für unter 25-jährige Studierende auf max. 855 Euro. Für 25-30-jährige auf max. 992 Euro und für über 30-jährige auf bis zu 1.088 Euro

Pauschale für Studierende WS 2022/23 WS 2024/25
Grundbedarf 452,00 € 475,00 €
Wohnpauschale
■ bei den Eltern
■ eigene Wohnung/ WG

59,00 €
360,00 €

59,00 €
380,00 €
Zuschlag KV und PV*
■ U30 Jahre
■ Ü30 Jahre

122,00 €
max. 206,00 €

137,00 €
max. 233,00 €
Höchstsatz 1.018,00 € 1.088,00 €

* Dieser Zuschlag wird nur gewährt, wenn du dich selbst versicherst (in der Regel erst ab dem 25. Lebensjahr).

 

Vermögensfreibetrag

Der Vermögensfreibetrag bleibt auch im WS 2024/25 bei 15.000 Euro bis zum 30. Geburtstag und bei 45.000 Euro ab dem 30. Geburtstag. Zum Vermögen zählen etwa ein eigenes Auto, Sparbuch, Tagesgeldkonto, Kryptowährung oder Wertpapiere.

Freibetrag WS 2022/23 WS 2024/25
für Antragstellende bis 30 Jahre 15.000 € 15.000 € (unverändert)
für Antragstellende ab 30 Jahre 45.000 € 45.000 € (unverändert)
für jedes Kind und (Ehe-)Partner*in 2.300 € 2.300 € (unverändert)

 

Einkommens-Freibeträge 

Mit der 29. BAföG-Novelle steigen die Freibeträge auf das Einkommen der Eltern und der Ehe- oder Lebenspartner*in um 5,25 Prozent. Die Zahl und Höhe der Elternfreibeträge ist aber immer abhängig von der Familienkonstellation. Eine erste Orientierung bei der Förderhöhe bietet der BAföG-Rechner auf www.bafoeg-digital.de.

Der Freibetrag auf das eigene Einkommen steigt zum WS 2024/25 – auch bei einem 556-Euro-Minijob können Studierende künftig BAföG erhalten. Jährlich sind damit 6.672 Euro anrechnungsfrei. 

Freibeträge auf Einkommen
Eltern/Ehegatt*in
WS 2022/23 WS 2024/25
Eltern (verheiratet) 2.415 € 2.540 €
Elternteil / Ehegatt*in 1.605 € 1.690 €
für neu angeheiratete*n Ehegatt*in
eines leiblichen Elternteils*
805 € 850 €
für Kinder* 736 € 770 €

* eigenes Einkommen der jeweiligen Person mindert den Freibetrag bzw. es gibt bei höherem Einkommen keinen

 

Kinderbetreuungszuschlag

Der BAföG-Kinderbetreuungszuschlag bleibt bei 160 Euro im Monat. Er wird gewährt für eigene Kinder bis 14 Jahre. 

 

Altersgrenze 

Die Altersgrenze bleibt bei 45 Jahren.

 

Keine Schriftformerfordernis

Der Antrag lässt sich medienbruchfrei online über den bundesweit einheitlichen Assistenten „BAföG Digital“ stellen.

Hierzu müssen sich die Studierenden über die BundID bei BAföG Digital neu registrieren. Dort kann der Antrag online ausgefüllt und direkt abgeschickt werden.

Weitere Pluspunkte: der digitale Assistent unterstützt und führt mit einfachen Fragen Schritt für Schritt durch den Antrag. Er wird direkt auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Der Bearbeitungsprozess kann unterbrochen und später fortgesetzt werden. Auch Nachweise lassen sich direkt hochladen. Für Folgeanträge können Daten übernommen werden und der Bearbeitungsstatus ist online einsehbar.

 

Mehr Flexibilität

Künftig können geförderte Studierende ein Flexibilitätssemester einmalig im Bachelor- oder Masterstudiengang über die Förderungshöchstdauer hinaus beantragen. 

 

Mehr Zeit für den Wechsel

Geförderte Studierende werden ein Semester länger Zeit bekommen, nämlich bis zu Beginn des fünften Fachsemesters, um aus wichtigem Grund die Fachrichtung zu wechseln. 

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Kontakt

BAföG
+49 711 4470-1110 und -1106

Büroadresse

Amt für Ausbildungsförderung
Rosenbergstraße 18
70174 Stuttgart