Studienstarthilfe

Zum Studienstart fallen viele Kosten an – wie für Lernmaterialien, einen Laptop oder die Mietkaution. Die Studienstarthilfe unterstützt junge Studienanfänger*innen aus einkommensschwachen Haushalten mit einem einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro. Und das Beste: Du musst den Zuschuss nicht zurückzahlen!

Die Antragsfrist ist das Ende des zweiten Studienmonats. Die Studienstarthilfe wird unabhängig vom BAföG beantragt und nicht auf das BAföG angerechnet. Den Antrag kannst du ganz einfach über BAföG Digital stellen:

Berechtigt sind Personen, die

  • unter 25 Jahre alt sind, 
  • erstmalig an einer Hochschule in einem Vollzeitstudiengang immatrikuliert sind
  • und nachweisen, dass sie im Monat vor Studienbeginn Empfänger*innen einer der folgenden Leistungen waren:
    • Wohngeld (Bezug selbst oder als Haushaltsmitglied)
    • Kinderzuschlag (Bezug selbst oder durch die Eltern; nicht zu verwechseln mit dem „Kindergeld“!)
    • Bürgergeld (SGB II)
    • Sozialhilfe (SGB XII: Hilfe zum Lebensunterhalt oder bei Erwerbsminderung oder SGB XIV: Opfer/Hinterbliebene bei Gewalttaten/Vernachlässigung/Impfschäden)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

Kontakt

BAföG

Büroadresse

Amt für Ausbildungsförderung
Rosenbergstraße 18
70174 Stuttgart

Hinweis

Du hast Fragen zu anderen Möglichkeiten der Studienfinanzierung? Unsere Sozialberatung hilft weiter!