Jobben
Für viele Studierende ist ein Job ein wichtiger Baustein in der Studienfinanzierung. Dabei gibt es aber einige Fallstricke zu beachten, damit am Ende nicht weniger dabei herauskommt als man ohne das Jobben zur Verfügung hätte.
Studierende, die BAföG beziehen, in der Krankenkasse bei ihren Eltern oder Ehepartner*in familienversichert sind oder eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nach § 16b AufenthG besitzen, müssen einige Punkte beachten:
Beim BAföG bleibt im Bewilligungszeitraum von zwölf Kalendermonaten ein Einkommen aus Ferien- und Nebentätigkeiten bis 6.672 Euro (monatlich 556 Euro) anrechnungsfrei. Höhere Einkünfte schmälern somit den BAföG-Anspruch. Wichtig ist auch, dass der Studienerfolg nicht unter übermäßigem Jobben leidet. Schließlich ist zu Beginn des 5. Fachsemesters eine Studienbescheinigung vorzulegen, dass die üblichen Leistungen bis zum Ende des 4. Fachsemesters erbracht wurden, sodass es weiter BAföG gibt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Studierende dürfen höchstens 505 Euro monatlich verdienen, sonst fallen sie aus der Familienversicherung. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 538 Euro. (Tipp: Vom Arbeitsentgelt kann gegebenenfalls noch die monatliche Werbungskostenpauschale aus dem Steuerrecht in Höhe von 102,50 Euro abgezogen werden.) Bitte erfrage Details hierzu bei deiner Krankenkasse.
Internationale Studierende, die einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken haben, dürfen aufgrund dessen nur an 140 ganzen oder 280 halben Tagen im Kalenderjahr arbeiten. Dafür brauchen sie keine Zustimmung der Ausländerbehörde. Für eine Tätigkeit mit mehr als 140 vollen oder 280 halben Tagen ist die vorherige Zustimmung der Ausländerbehörde nötig. Abweichend davon sind wissenschaftliche oder studentische Hilfstätigkeiten unbegrenzt möglich. Eine selbständige Tätigkeit muss von der Ausländerbehörde genehmigt werden. Während des Aufenthalts zu studienvorbereitenden Maßnahmen darf im ersten Jahr nur in den Ferien gearbeitet werden.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ergeben sich unterschiedliche Regelungen, je nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses.
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Hinweis
Bei Fragen zum BAföG wende dich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung. Hier findest du die Ansprechpartner und Öffnungszeiten.