Gremien
Verfasste Studierendenschaft
Die Gremien und Organe der Verfassten Studierendenschaft (VS) vertreten die Interessen der Studierenden der jeweiligen Hochschule. Die VSen geben sich selbst eine Organisationssatzung, die auf zentraler Ebene ein legislatives Organ (Vollversammlung, Studierendenparlament o.ä.) und ein exekutives Organ mit mindestens einer vorsitzenden Person vorsieht (§ 65 LHG).
Wir möchten uns regelmäßig mit den gewählten Vertretungen der VSen austauschen, um zu erfahren, welche Themen den Studierenden aktuell wichtig sind.
Daher findet vier Mal jährlich ein "Runder Tisch Verfasste Studierendenschaft" mit dem Geschäftsführer des Studierendenwerks Stuttgart, Marco Abe, statt (§ 5 (2) StWG). Unsere herzliche Einladung: Komme als gewählte Vertretung der VS im Auftrag aller Studierenden gerne mit deinen Fragen und Anregungen zum Runden Tisch!
Bitte melde Änderungen der derzeitigen Vertretungen deiner Hochschule und deren Stellvertreter*innen an uns unter: vs@sw-stuttgart.de
Vertretungsversammlung
Die Vertretungsversammlung beschließt die Satzung und wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats.
Mitglieder der Vertretungsversammlung sind:
Kraft Amtes:
- die hauptberuflichen Rektorats- oder Vorstandsmitglieder der Hochschulen
- die Leitungen der Verwaltungsdirektionen der Hochschulen
- die Rektor*innen und Leitungen der örtlichen Verwaltung der Studienakademien
- die Direktor*in als Geschäftsführung der Film- oder der Popakademie Baden-Württemberg
Aufgrund von Wahlen:
- hauptberufliche Lehrkräfte und Studierende der Hochschulen, der Studienakademien sowie der Film- und der Popakademie Baden-Württemberg, für die das Studierendenwerk soziale Betreuungsaufgaben von Studierenden wahrnimmt. Die Anzahl der vorgenannten Lehrkräfte und Studierenden, welche je Hochschule in die Vertretungsversammlung gewählt werden (mindestens jeweils ein Mitglied, maximal vier Mitglieder), richtet sich nach der Gesamtstudierendenanzahl an den betreffenden Hochschulen.
Änderungen der derzeitigen Vertretungen der Hochschulen und deren Stellvertreter*innen bitte an uns melden: vv@sw-stuttgart.de
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat bestellt, überwacht und berät die Geschäftsführung des Studierendenwerks, entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplans, des Jahresabschlusses sowie über die Verwendung des Jahresergebnisses. Außerdem wird durch den Verwaltungsrat der*die Abschlussprüfer*in bestellt, die Geschäftsführung entlastet und die Beitragsordnung erlassen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates:
Studentische Vertreter*innen:
- Clarissa Brandenburg, Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
- Fabian Zeisberger, Hochschule der Medien Stuttgart
- Jonathan Makurath, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
- Martin Peschel, Universität Stuttgart
Hochschulleitungen:
- Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel, Universität Stuttgart,
- Christof Wörle-Himmel, HMDK (Musikhochschule) Stuttgart
- Prof. Dr.phil. Jörg-U. Keßler, PH Ludwigsburg
Stellvertretende Mitglieder und Ersatzmitglieder:
Studierende:
- Jeremias Hubbauer, Universität Stuttgart
- Christopher Behrmann, Universität Stuttgart
Externe Sachverständige:
- Herbert Klingohr, Senator E.h
- Dr. Walter Rogg, Geschäftsführer Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH
Ein Sitz ist momentan nicht besetzt.
Der Personalrat des Studierendenwerks Stuttgart (Vorsitzender: Jörg Veigel) und das MWK haben eine beratende Funktion.
Bitte Änderungen der derzeitigen Vertretungen der Hochschule und Stellvertreter*innen melden, unter: vr@sw-stuttgart.de
Der Verwaltungsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben und sich zur Veröffentlichung eines jährlichen Corporate Governance Bericht verpflichtet.
Kontakt
Büroadresse
VerwaltungRosenbergstraße 18
70174 Stuttgart