Auslands-Bafög
BAföG-Leistungen für ein Studium im Inland können leider nicht ins Ausland mitgenommen werden. Für eine Förderung von Auslandsaufenthalten muss daher ein gesonderter Antrag gestellt werden. Wer im Inland BAföG erhält, hat aber oftmals auch im Ausland gute Chancen auf eine BAföG-Förderung. Doch selbst wenn Studierende in Deutschland kein BAföG erhalten, kann sich ein BAföG-Antrag fürs Ausland lohnen.
Auslands-BAföG gibt es für:
- einen fachorientierten Studienaufenthalt
- ein vollständiges Studium innerhalb der EU oder der Schweiz
- ein Auslandsteilstudium nach mindestens einem Studienjahr im Inland
- bei einem integrierten Studiengang (grenzüberschreitende Zusammenarbeit einer deutschen und mindestens einer ausländischen Hochschule)
- für Praktika, die in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind
Für die BAföG-Auslandsförderung sind je nach Zielland verschiedene Ämter für Ausbildungsförderung in Deutschland zuständig. Stelle den Antrag bitte direkt bei dem für dein Zielland zuständigen BAföG-Amt. Eine Übersicht befindet sich auf der BAföG-Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Klicke auf die Karte, um zu sehen, an wen du dich wenden musst.
Auch wenn ein Auslandssemester nicht billig ist, sollte es nicht an finanziellen Hürden scheitern. Hier haben wir einige Tipps für dich zusammengestellt:
- Beginne neun Monate vorher mit der Planung des Auslandsaufenthalts
- Informiere dich bei deiner Hochschule über Programme mit Partnerhochschulen
- Beantrage Auslands-BAföG mindestens sechs Monate im Voraus
- Informiere dich über das ERASMUS+ Programm
- Weitere Finanzierungsmöglichkeiten im Ausland sind Stipendien oder Studienkredite
Zuschläge
Es lohnt sich, für den geplanten Ausbildungsaufenthalt im Ausland einen „normalen“ BAföG-Antrag zu stellen. Zusätzlich zu den Bedarfssätzen im Inland werden nämlich noch Zuschläge gezahlt. Diese werden zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt. In der Regel zählt maximal ein Jahr Auslandsausbildung bei der BAföG-Förderungshöchstdauer im Inland nicht mit.
Zuschläge gibt es für:
- Reisekosten: innerhalb Europas für eine Hin- und Rückfahrt jeweils pauschal 250 Euro; außerhalb Europas jeweils pauschal 500 Euro
- eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung (monatlich bis zur Höhe des Krankenversicherungszuschlags nach § 13a BAföG)
- höhere Lebenshaltungskosten bei Studierenden außerhalb der EU und der Schweiz
- Wenn an der ausländischen Hochschule Studiengebühren gezahlt werden müssen, können für ein Jahr maximal bis zu 4.600 Euro als Zuschuss geleistet werden. Dafür muss man allerdings nachweisen, dass die Ausbildung nur an der ausgewählten Hochschule durchgeführt werden kann und dass man sich um Erlass oder Ermäßigung der Studiengebühren bemüht hat