29. BAföG Novelle

Gute Neuigkeiten: Zum Wintersemester 2024/25 gibt es einige Änderungen zum BAföG:

  • Bedarfssätze steigen um 5 % 
  • Wohnkostenpauschale für Studis, die nicht bei ihren Eltern wohnen, wird von 360 auf 380 Euro erhöht
  • Elternfreibeträge wurden um 5 % angehoben 
  • Minijobs sind bis 556 € anrechnungsfrei
  • Mehr Flexibilität: Künftig können geförderte Studierende ein Flexibilitätssemester einmalig im Bachelor- oder Masterstudiengang über die Förderungshöchstdauer hinaus beantragen. 
  • Mehr Zeit für den Wechsel: Ein Semester länger Zeit für geförderte Studierende (bis zu Beginn des fünften Fachsemesters), um aus wichtigem Grund die Fachrichtung zu wechseln

Wir stellen unser Studierendenwerks-Darlehen ein – jedoch gibt es mit der neuen BAföG Novelle eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 € als Zuschuss für junge Menschen unter 25 Jahren aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug. Die Studienstarthilfe wird unabhängig vom BAföG beantragt und nicht auf das BAföG angerechnet. Die Beantragung wird voraussichtlich ab 02. September 2024 über „BAföG Digital“ möglich sein. Wir informieren euch auf unserer Website und Social Media sobald dies möglich sein wird.