Porträt Mark Benecke

No Meat & Greet mit Mark Benecke

Am 10. Dezember 2024 besuchen Mark und Ines Benecke unsere vegetarisch-vegane Mensa Kunstakademie und erhalten von uns eine Führung durch unsere Küche! 


GEWINNSPIEL
Du möchtest dabei sein und die beiden kennenlernen?

Dann schreib uns bis zum 26. November 2024 (23:59 Uhr) deine Frage an Mark Benecke zum Thema Veganismus oder Ernährung per Mail an online@sw-stuttgart.de! Die besten drei Einsendungen gewinnen die Teilnahme an der Küchenführung mit anschließendem Mittagessen am 10. Dezember 2024 – zusammen mit Mark und Ines Benecke! 


Wichtig: Du musst an einer der von uns betreuten Hochschule studieren, um am Gewinnspiel teilnehmen zu können!
 

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Unsere Gewinnspielrichtlinien:

§1 Gewinnspiel

(1) Die Gewinnspiele werden vom Studierendenwerk Stuttgart in Kooperation mit verschiedenen Partnern durchgeführt.

(2) Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der*die Teilnehmer*in diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. 
 

§2 Datenschutz

Soweit im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten von Teilnehmer*innen erhoben, verarbeitet und genutzt werden, werden diese vom Studierendenwerk ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt und nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht. Die bereitgestellten Daten werden darüber hinaus lediglich für die Kontaktierung des*der Gewinner*in und die Verwaltung des Gewinns verwendet. Der*Die Teilnehmer*in erklärt hiermit ausdrücklich sein*ihr Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck.
 

§3 Teilnahme

(1) Teilnehmende an der Aktion müssen Studierende der von uns betreuten Hochschulen sein.

(2) Für die Teilnahme am Gewinnspiel fallen keine Kosten an. 

(3) Beiträge zur Teilnahme am Gewinnspiel dürfen keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Das Studierendenwerk haftet nicht für Verstöße, die von Teilnehmern*innen in diesem Zusammenhang begangen werden. 


§4 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Beschäftigte der Hochschulen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 

(2) Mitarbeiter*innen des Studierendenwerks Stuttgart, der beteiligten Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 

(3) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich das Studierendenwerk das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. 

(4) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. 

(5) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht. Der*die Teilnehmer*in ist für die Richtigkeit seiner*ihrer Angaben selbst verantwortlich. 

(6) Ausgeschlossen werden über dies Personen, die während des Zeitraums des Gewinnspiels und der Gewinnspielabwicklung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben.

§5 Durchführung und Abwicklung

(1) Der*Der Gewinner*in wird per Losverfahren ermittelt. 

(2) Das Studierendenwerk ermittelt und benachrichtigt den*die Gewinner*in nach Ende der Aktion. Der*Die Gewinner*in hat den Gewinn anschließend per E-Mail zu bestätigen. Bleibt eine Bestätigung innerhalb von 3 Werktagen aus, so behält sich der Betreiber das Recht vor, den Gewinn anderen Teilnehmer*innen zu verleihen. 

(3) Eine Barauszahlung der Gewinne ist in keinem Fall möglich. 

(4) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden. 

(5) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an das Studierendenwerk Stuttgart zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.
 

§6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Das Studierendenwerk Stuttgart behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht das Studierendenwerk insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines*einer Teilnehmenden verursacht wird, kann das Studierendenwerk von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
 

§7 Öffentlichkeitsarbeit

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der*die Gewinner*in bereit, dass sein*ihr Name veröffentlicht wird. 

Durch die Teilnahme an der Aktion akzeptiert der*die Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen. 
 

BESONDERE TEILNAHMEKLAUSELN

§8 Haftung

Das Studierendenwerk Stuttgart wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Sach- und/ oder Rechtsmängel an den vom Partner gestifteten Gewinnen haftet das Studierendenwerk nicht.
 

§9 Änderungsvorbehalt

Da Gewinnspiele eine große Anfälligkeit für Störungen (z. B. durch missbräuchliches Verhalten der Teilnehmer), kann das Gewinnspiel mit Blick auf die Gestaltung oder besondere Bedingungen geändert werden.
 

§10 Schlussbestimmungen

(1) Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Diese Teilnahmebedingungen, einschließlich der Gewinnspielmechaniken stellen die abschließenden Regelungen für die Aktion dar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

(3) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.