Studienstarthilfe

Ab 2. September 2024 kannst du über BAföG Digital die Studienstarthilfe beantragen. 

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro an junge Studienanfänger*innen aus einkommensschwachen Haushalten. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Er soll dich bei Ausgaben unterstützen, die zum Studienstart anfallen (bspw. Lernmaterialien, Laptop etc.).

Antragsfrist ist das Ende des zweiten Studienmonats. Die Studienstarthilfe wird unabhängig vom BAföG beantragt und nicht auf das BAföG angerechnet.

Berechtigt sind Personen, die

  • unter 25 Jahre alt sind, 
  • erstmalig im Wintersemester 2024/25 an einer Hochschule in einem Vollzeitstudiengang immatrikuliert sind
  • und nachweisen, dass sie im Monat vor Studienbeginn Empfänger*innen einer der folgenden Sozialleistungen waren:
    • Wohngeld (Bezug selbst oder als Haushaltsmitglied)
    • Kinderzuschlag (Bezug selbst oder durch die Eltern; nicht zu verwechseln mit dem „Kindergeld“!)
    • Bürgergeld (SGB II)
    • Sozialhilfe (SGB XII: Hilfe zum Lebensunterhalt oder bei Erwerbsminderung oder SGB XIV: Opfer/Hinterbliebene bei Gewalttaten/Vernachlässigung/Impfschäden)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Zudem können Personen die Studienstarthilfe beantragen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) untergebracht sind und deren Eltern keine Maßnahmenbeiträge leisten müssen.

Die Details hierzu findest du in § 56 Absatz 1 BAföG.