Studienstarthilfe

Lernmaterialien, Laptop oder Mietkaution – zum Studienstart fallen einige Kosten an. Deshalb können Studienanfänger*innen aus einkommensschwachen Haushalten einen einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro beantragen. Und das Beste: Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden!

Berechtigt sind Personen, die

  • unter 25 Jahre alt sind, 
  • erstmalig an einer Hochschule in einem Vollzeitstudiengang immatrikuliert sind
  • und nachweisen, dass sie im Monat vor Studienbeginn Empfänger*innen einer Sozialleistung waren.

Das trifft alles auf dich zu? Dann beeil dich: Antragsfrist ist das Ende des zweiten Studienmonats.

Stelle den Antrag ganz einfach über BAföG-Digital und reiche dort deine Immatrikulationsbescheinigung sowie den Nachweis über die bezogene Sozialleistung ein.

Hier findest du weitere Infos zur Studienstarthilfe.