Studentin lächelt und hält geöffneten Brief in den Händen
Studentin sitzt am Laptop

Mehr BAföG für mehr Studierende – ab August greift die 27. Novelle

  • Einkommens- und Vermögensfreibeträge werden kräftig angehoben, Altersgrenze auf 45 Jahre heraufgesetzt
  • Wegfall der Schriftformerfordernis: einfache Antragsstellung über www.bafoeg-digital.de
  • Förderhöchstsatz steigt auf 934 Euro im Monat – nicht genug, Deutsches Studentenwerk fordert strukturelle Reform

Zum anstehenden Wintersemester 2022/23 gibt es wichtige Neuerungen bei der Studienfinanzierung: Ab August greifen die Änderungen aus der 27. BAföG-Novelle. BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger erhalten dadurch künftig mehr Geld, gleichzeitig wird mehr Studierenden die Möglichkeit eröffnet, überhaupt BAföG zu beziehen.

„Mit Blick auf die seit Jahren deutschlandweit rückläufigen BAföG-Antragszahlen, ein absolut richtiger und notwendiger Schritt“, sagt Sebastian Matschke, Leiter des Amts für Ausbildungsförderung im Studierendenwerk Stuttgart. Mehr als 8000 Anträge werden hier jährlich bearbeitet, doch seit 2012 sinkt die Zahl der Erstanträge als auch der Weiterförderungsanträge kontinuierlich.

 

Bundesregierung will „Trendwende“ schaffen

Diesem Trend will die neue Bundesregierung mit grundlegenden Maßnahmen entgegenwirken: Mit der 27. BAföG-Novelle steigen die Freibeträge auf das Elterneinkommen um satte 20,75 Prozent auf monatlich 2415 Euro. Der Freibetrag auf das eigene Einkommen steigt ebenfalls – auch bei einem 520-Euro-Minijob können Studierende künftig BAföG erhalten. Und: der Vermögensfreibetrag für Studierende wird altersabhängig kräftig erhöht. Von bislang 8.200 Euro auf 15.000 Euro bis zum 30. Geburtstag und auf 45.000 Euro ab dem 30. Geburtstag. Zum Vermögen zählen etwa ein eigenes Auto, Sparbuch, Tagesgeldkonto, Kryptowährung oder Wertpapiere. Außerdem wird die Altersgrenze erhöht auf 45 Jahre. Bislang hatten Studierende, die beim Beginn ihres Bachelor-Studiums älter waren als 30 Jahre, keinen Anspruch auf BAföG.

„Das sind sehr positive Entwicklungen und wichtige Meilensteine für die Chancengerechtigkeit im Studium“, so Marco Abe, Geschäftsführer des Studierendenwerks Stuttgart. „Damit erhalten tatsächlich wieder mehr Studierende die Chance auf eine Förderung nach dem BAföG.“ Es lohnt sich daher, zum Wintersemester einen Antrag zu stellen. Das gilt für Studierende, deren Antrag bislang abgelehnt wurde, genauso wie für Studierende, die bislang noch keinen Antrag gestellt haben.

 

BAföG-Antrag kann nun leichter gestellt werden

Die Novelle bringt ein kleines Detail mit sich, das Studierenden die Antragstellung zudem erleichtern wird: Die sogenannte „Schriftformerfordernis“ entfällt. Der Antrag lässt sich damit medienbruchfrei online über den bundesweit einheitlichen Assistenten „BAföG Digital“ stellen.

Bislang mussten Studierende für eine gültige Antragstellung die e-ID-Funktion ihres Personalausweises aktivieren oder den Antrag ausdrucken, unterschreiben und wieder hochladen oder per Post an das BAföG-Amt senden. Künftig reicht es, ein Nutzerkonto einzurichten unter www.bafoeg-digital.de. Über dieses kann der Antrag online ausgefüllt und direkt abgeschickt werden. Weitere Pluspunkte: der digitale Assistent unterstützt und führt mit einfachen Fragen Schritt für Schritt durch den Antrag. Er wird direkt auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Der Bearbeitungsprozess kann unterbrochen und später fortgesetzt werden. Auch Nachweise lassen sich direkt hochladen. Für Folgeanträge können Daten übernommen werden und der Bearbeitungsstatus ist online einsehbar.

„Wer seinen Antrag online stellen möchte, sollte das über „BAföG Digital“ tun und nicht auf Drittanbieter zurückgreifen, die womöglich noch Geld dafür verlangen“, sagt Sebastian Matschke. Das bestätigt auch ein Test, den die Zeitschrift „Finanztest“ in der Ausgabe 7/2022 veröffentlicht hat. Drei BAföG-Antragsassistenten von Drittanbietern wurden hier geprüft, die bestenfalls befriedigend, meist nur ausreichend abschnitten. Wer zusätzliche fachliche Hilfe benötigt, wendet sich am besten direkt an das BAföG-Team im Studierendenwerk: zum Beispiel anonym in der zweiwöchentlichen Chat-Sprechstunde oder telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 und 11:00 sowie 13:00 und 15:00 Uhr. Alle Infos und Kontaktdaten sind auf der Website zu finden: studierendenwerk-stuttgart.de/geld/bafoeg/ansprechpartnerin

 

Strukturelle Reform der Ausbildungsförderung dennoch notwendig

Weitere Neuerung zum Wintersemester: Der Grundbedarf – also der durchschnittliche Bedarf an Geld für Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten – steigt um 5,75 Prozent auf 452 Euro im Monat. Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, erhöht sich der Mietzuschlag um 11 Prozent auf 360 Euro. Der monatliche Förderhöchstsatz steigt von 861 Euro auf 934 Euro.

Das Deutsche Studentenwerk, der Dachverband der 57 Studenten- und Studierendenwerke mahnt jedoch an, dass eine strukturelle Reform der Ausbildungsförderung trotzdem noch folgen muss. Matthias Anbuhl, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks: „Gerade bei den Bedarfssätzen muss die Bundesregierung rasch nachlegen; die aktuelle Erhöhung um 5,75 Prozent wird faktisch von der Inflation schon wieder aufgefressen. Die Bedarfssätze müssten um mindesten 10 Prozent angehoben werden, damit die Studierenden keinen Kaufkraftverlust erleiden. Die nächste Erhöhung von Bedarfssätzen und Elternfreibeträgen müsste jetzt schon auf den Weg gebracht werden, im Sinne einer regelmäßigen BAföG-Erhöhung, die an die Entwicklung von Preisen und Einkommen gekoppelt ist.“

 

Weiterführende Informationen:

Informationen zum BAföG und BAföG Digital: https://www.studierendenwerk-stuttgart.de/geld/bafoeg 

DSW – BAföG-Reform 2022 im Überblick: https://www.studentenwerke.de/de/content/aenderungen-bafoeg-herbst-2022

Unverbindlicher BAföG-Rechner des Studierendenwerks Göttingen: https://www.studentenwerk-goettingen.de/studienfinanzierung/bafoeg-rechner-2022