Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage

  • ​​​​​Bundesministeriums für Bildung und Forschung reaktiviert Zuschüsse für Studierende bis März 2021
  • Studierende in einer pandemiebedingten Notlage können die Hilfe ab sofort wieder online beantragen: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
  • Mehr als 5000 Anträge wurden im Studierendenwerk Stuttgart bereits von Juni bis September 2020 bearbeitet – 1,5 Millionen Euro ausbezahlt

Gute Nachrichten für Studierende, die sich in einer pandemiebedingten Notlage befinden: Die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist ab sofort wieder aktiviert. Das gab Bundesbildungsministerin Anja Karliczek in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Deutschen Studentenwerk heute bekannt. Die Zuschüsse können im aktuellen Wintersemester von November 2020 bis Ende März 2021 beantragt werden – sie werden erneut über die 57 Studenten- und Studierendenwerke vergeben.

Durch die verstärkten Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie ist davon auszugehen, dass Studierende wegen wegfallender Einkünfte erneut in finanzielle Notlagen geraten oder sich finanzielle Engpässe verschärfen.  In Absprache mit den Studenten- und Studierendenwerken hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung daher entschieden, die Überbrückungshilfe zu reaktiveren. Ab dem heutigen Freitag, 20. November, kann der Zuschuss wieder über das bundesweit einheitliche Online-Tool beantragt werden: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

Bei der zweiten Komponente der Überbrückungshilfe – dem KfW-Studienkredit, der seit dem Sommer durchgängig verfügbar ist – gibt es ebenfalls eine Erweiterung. Er wird für das komplette Jahr 2021 zinsfrei gestellt. Internationale Studierende können noch bis März 2021 Anträge stellen.

 

Studierendenwerk Stuttgart prüft Anträge von Studierenden in der Hochschulregion

Wie bereits im Sommer, stehen auch jetzt wieder die Studenten- und Studierendenwerke bereit, um Studierende in einer pandemiebedingten Notlage zu unterstützen. In der Hochschulregion Stuttgart ist das Studierendenwerk Stuttgart für die Vergabe der Zuschüsse zuständig.

Bereits von Juni bis September 2020 sind hier im Amt für Ausbildungsförderung die eingehenden Anträge bearbeitet worden. Insgesamt 5077 vollständige Anträge sind in diesem Zeitraum in Studierendenwerk Stuttgart eingegangen. 1,5 Millionen Euro wurden als Zuschuss an Studentinnen und Studenten ausbezahlt.

Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, wurde in kurzer Zeit ein 30-köpfiges Team von Beschäftigten verschiedener Abteilungen aufgestellt, inhaltlich eingearbeitet sowie mit dem neuen Online-System vertraut gemacht. Auch im Wintersemester werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich wieder engagieren, zum Wohle der Studierenden. 

 

Hintergrundinformationen zur Überbrückungshilfe

Antragsberechtigt sind deutsche sowie ausländische Studierenden, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind. Das Alter oder die Semesterzahl spielen dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass sich der Student oder die Studentin finanziell in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befindet und dies unter anderem über den Kontostand nachweist. Ja nach nachgewiesener Bedürftigkeit können monatlich zwischen 100 und 500 Euro gezahlt werden – der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

 

Online-Antragstellung Überbrückungshilfe:

www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de oder www.überbrückungshilfe-studierende.de

 

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:

Telefon: +49 800 26 23 003

E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de

 

Übersicht Corona-Nothilfen und FAQ: 

https://www.studierendenwerk-stuttgart.de/geld/hilfen-in-coronazeit/ 

 

Pressemitteilung des BMBF, DSW und der KfW:

https://www.studentenwerke.de/de/content/zuschuss-f%C3%BCr-studierende-akuter-notlage-0